Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

ZAHLUNGS- UND LIEFERBEDINGUNGEN

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1. Allgemeines

Mit dieser Auftragsbestätigung kommt der Kaufvertrag zwischen dem Käufer und der dynarep GmbH zustande. Es gelten die nachstehenden Bedingungen, auf deren Inhalt hiermit ausdrücklich hingewiesen wird. Wir liefern ausschließlich auf der Grundlage der vorstehenden Bedingungen. Abweichungen hiervon bedürfen der schriftlichen Zusage unserer Geschäftsleitung. Durch die Annahme unserer Auftragsbestätigung erklärt sich der Käufer mit unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Unser Stillschweigen gegenüber den Bedingungen des Käufers, die uns zu jedem Zeitpunkt mitgeteilt wurden, gilt nicht als Anerkennung der Bedingung des Käufers, siehe § 355 BGB.

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2. Umfang und Lieferpflicht​

Für den Umfang der Lieferung ist das beidseitige schriftliche Anerkenntnis maßgebend. Liegt ein solches nicht vor, so gilt der Inhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung des Verkäufers oder aber, falls eine solche nicht angefertigt worden sein sollte, der schriftliche Auftrag des Käufers. Mündliche, telefonische oder durch Vertreter abgegebene Erklärungen jeder Art sowie Nebenabreden bedürfen Ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers.
Die zum Angebot gehörigen Unterlagen (Abbildungen, Zeichnungen, Muster usw.) sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht als verbindlich bezeichnet werden. Bei Kostenanschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Die zu den Angeboten gehörigen Zeichnungen und andere Unterlagen sind auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben, falls der Auftrag dem Anbieter nicht erteilt wird. Sollte ein bereits erteilter Auftrag aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, annulliert oder hinsichtlich seiner vorher angekündigten Stückzahlen wesentlich reduziert werden, so hat der Käufer die Kosten für die bereits von uns erstellten Werkzeuge, Einrichtungen und dergleichen zu erstatten. Teillieferungen sind zulässig.

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3. Lieferfristen

Die angemessenen Lieferfristen gelten nur ungefähr. Sie werden nach bestem Ermessen angegeben und sind maßgebend für den Zeitpunkt der Lieferung ab Werk. Unverschuldete, außergewöhnliche und unvorhergesehene Ereignisse (Betriebsstörungen im eigenen oder in Betrieben der Zulieferer, Rohmaterial-, Betriebsstoff- und Strommangel, Transportschwierigkeiten, Streiks, Aussperrung, Aufruhr, Krieg oder Besetzung sowie sonstige Ereignisse höherer Gewalt) entbinden uns ganz oder teilweise für die Dauer des Hindernisses von der Erfüllung des Auftrages. Schadenersatzansprüche jeder Art sind in solchen Fällen ausgeschlossen. Jedoch bleibt der Käufer verpflichtet, die bestellte Ware auch verspätet abzunehmen. Falls nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Werk ausschließlich Verpackung- und Transportkosten. Weist der Käufer eine eigene Transportversicherung nach, erfolgt keine Versicherung durch uns.

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4. Preis

Alle Preise gelten ab Werk und verstehen sich freibleibend, zzgl. handelsüblicher Verpackung, Transport und Mehrwertsteuer (in EU-Ländern). Preise in Angeboten haben 30 Tage Gültigkeit.

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5. Zahlungsbedingungen

Alle Zahlungen sind frei Zahlstelle in bar und ohne jeden Abzug zu leisten, und zwar innerhalb von 10 Tagen 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto.
Bei Zahlungen aus dem Ausland trägt der Käufer die anfallenden Spesen seiner Bank. Der Käufer ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen, im Falle etwaiger Beanstandungen oder etwaiger Gegenansprüche. Der Verkäufer kann nach Überschreiten der Zahlungsfrist ab Rechnungsdatum die gesetzlichen Verzugszinsen geltend machen. Der Käufer befindet sich auch ohne Mahnung in Verzug. Zahlungsverzug des Käufers entbindet den Verkäufer von der Lieferpflicht.

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6. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum der Ware bis zu deren vollständiger Bezahlung in jedem Falle ausdrücklich vor. Wird die Ware mit anderen Gegenständen verbunden, vermischt oder verarbeitet, so entsteht dadurch für uns ein entsprechender Mitbesitz bzw. ein entsprechendes Miteigentum. Die Ware darf bis zur vollständigen Bezahlung weder verpfändet noch zur Sicherung übereignet werden. Erfolgen Zugriffe Dritter, so ist der Käufer verpflichtet, dies dem Verkäufer unverzüglich und schnellstens mitzuteilen.

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7. Gefahrenübergang

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware dem Käufer übergeben oder aber dem Spediteur, Frachtführer u. a. ausgehändigt worden ist.

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8. Gewährleistung

Mängelrügen sind sofort nach Erkennen geltend zu machen. Derartige Beanstandungen können nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware berücksichtigt werden. Sie bewirken keine Änderung der vereinbarten Zahlungsbedingungen. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Verkäufer verpflichtet, die beanstandete Ware auf Kosten des Verkäufers an den Verkäufer zurückzusenden. Der Verkäufer erteilt die Gutschrift und sendet die gleiche Menge mangelfreier Ware gegen eine neue Rechnung an den Käufer zurück, zu deren Abnahme der Käufer verpflichtet ist.
Für Folgeschäden jedweder Art und jedweden Umgangs haften wir nicht.
Durch die Übernahme von Kostenanteilen für Werkzeuge usw. erwirbt der Käufer kein Eigentum oder Miteigentum an diesen Werkzeugen. Diese Werkzeuge bleiben in jedem Fall Eigentum, ungeachtet etwaiger Musterschutz Ansprüche des Käufers.

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9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungs- und Gerichtsstand ist bei allen aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten Starnberg. Für die vertraglichen Beziehungen gilt ausschließlich deutsches recht. Bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Vertragsteile bleibt der Vertrag an seinen übrigen Teilen rechtskräftig.

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10. Sonstiges

Ausfuhr ist nur mit Genehmigung des Verkäufers gestattet.

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